Spenden von Unternehmen:
Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen hat uns mitgeteilt, dass für Spenden, die ab dem 01.01.2025 erfolgten, die Angabe der Unternehmensnummer für Unternehmen verpflichtend ist.
Dies betrifft faktisch alle Spenden seit dem 1. Januar 2025
Hier können Sie die Nummer mit Angabe von Namen und Adresse einpflegen, damit wir Ihnen auch weiterhin Ihre Steuerbescheinigung (Spendenquittung) unaufgefordert zukommen lassen können.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und Ihr Vertrauen!
Wir sichern Ihnen zu, dass mit diesen Daten verantwortungsvoll umgegangen wird und diese nur für diesen Zweck erhoben werden dürfen.